Theater als Moralische Anstalt

Baltasar Garzón bei den Berliner Festspielen

Es ist gut, alte Traditionen zu pflegen. Noch besser ist es, sie zu modernisieren, an neue Zeiten anzupassen und gleichzeitig dafür sorgen, dass das Wesentliche der alten Idee bewahrt wird. Theater als moralische Anstalt hat in Deutschland seit Friedrich Schiller, noch genauer seit seinem 1784 vor der kurfürstlichen deutschen Gesellschaft zu Mannheim gehaltenen Vortrag, eine lange Tradition. Inspiriert durch Schillers Rede waren es Theater mit ihren Theaterinszenierungen, die dafür sorgten, moralische Haltungen der Nation zu schmieden. Heute pflegen die Berliner Festspiele die alte Idee in Form der „Berliner Lektionen“, einer Reihe von Vorträgen, die von bedeutenden Persönlichkeiten der Gegenwart zu verschiedenen Themen und Lebensbereichen auf einer Theaterbühne gehalten werden. Diese seit vielen Jahren im Renaissance Theater gebotenen Reflexionen, Denkanstößen und Darstellungen neuer Ideen erfreuen sich bei den Intellektuellen der Hauptstadt großer Beliebtheit. Deshalb war es auch nicht verwunderlich, dass die Eintrittskarten für Sonntag den 20.Februar 2011 sofort vergriffen waren. Der Redner dieses Tages, Baltasar Garzón Real, spanischer Untersuchungsrichter, trat mit dem Vortrag „Der Anspruch der universellen Justiz gegen die nationale Straflosigkeit“ auf.

Wem der juristische Bereich eher fern liegt und wem dadurch der Name Baltasar Garzón nicht gleich präsent ist, der wird sich vielleicht besser an eine Geschichte aus Spanien erinnern, die im vergangenen Jahr auch außerhalb des Landes für Aufregung und Schlagzeilen sorgte. Einem Untersuchungsrichter am Nationalen Gerichtshof in Madrid wurde eine Klage zugeteilt, die er genauso wie alle Fälle davor nach besten Gewissen untersuchte. Es ging um eine Klage von Familienangehörigen der Personen, die von Francisten vor vielen Jahren von zu Hause abgeholt wurden und für immer verschwanden. 2006, nach sehr vielen Jahren, klagten die Familienmitglieder ihr Recht ein, endlich erfahren zu dürfen, was damals mit ihren Nächsten passiert war und wo sie begraben wurden. Der Richter sah den Anspruch der Familien auf die Aufklärung der Vorgänge als begründet an. Für diese Entscheidung landete er selbst auf der Anklagebank. Was wurde ihm vorgeworfen? Vor mehr als 30 Jahren wurde in Spanien ein Amnestiegesetz erlassen, das untersagt, die Ereignisse, die während der etwa 40-jährigen Regierungszeit Francos stattfanden, zu untersuchen und über sie juristisch zu befinden. Dieses Gesetz besitzt bis heute Gültigkeit. Baltasar Garzón wurde vorgeworfen, dass er sich, indem er die an das Gericht eingegangenen Klagen untersuchte statt sie abzuweisen, der Rechtsbeugung schuldig gemacht habe.

Was jedoch tun mit den Opfern? Das Amnestiegesetz schützt immer noch die Täter und verhindert gleichzeitig, dass die Opfer zu ihrem Recht kommen, sei es auch nur noch an Genugtuung in Form von Aufklärung der Vergangenheit und vom Eingeständnis von Unrecht und Gewalt, die damals den Angehörigen widerfahren waren. War es damals richtig, so ein Gesetz zu erlassen und wenn es so geschehen ist, muss diese Amnestie wirklich immer weiter, für alle Ewigkeit gelten? Oder – da Verbrechen gegen Menschlichkeit nicht verjähren – wäre es vielleicht an der Zeit, sich den Vergangenheitsereignissen zu widmen oder zu untersuchen, inwieweit auf diese auf die damaligen Zeiten bezogenen alten Gesetze dem heutigen Völkerrecht noch entsprechen? Garzón untersuchte seinen Fall aus der Sicht der modernen internationalen Rechtsprechung, scheiterte aber an der mangelnden Bereitschaft vielen Spanier, an den veralteten und nur einseitig gerechten Regeln zu rütteln. Er wurde von seinem Posten suspendiert und es bleibt zu befürchten, dass eine Diskussion in Spanien, die eine zufriedenstellende Lösung nicht nur im „Fall Garzón“ sondern im Umgang mit dem Franco-Regime bringt, noch sehr lange auf sich warten lassen wird.

Für solche Situationen – um damit sind wir bei dem Vortrag des Richters im Berliner Renaissance-Theater – soll in Zukunft vorgesorgt sein. Wenn ein Land es selbst nicht will oder es nicht kann, die auf seinem Gebiet stattgefundenen Verbrechen gegen Menschlichkeit zu untersuchen und gegebenenfalls zu bestrafen, gibt es die Möglichkeit, sie vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu bringen. Wie wichtig dieses Organ für alle Menschen auf der Welt ist und welche Verdienste es im Falle Ex-Jugoslawiens oder auch Ruandas inzwischen vorweisen kann und gleichzeitig aber, wie viel Arbeit noch weiter nötig ist, damit es nicht nur bei gelegentlichen, punktuellen Erfolgen bleibt, konnte Garzón, der von Anfang an die Entstehung dieser Institution tatkräftig unterstützte, sehr überzeugend darstellen. Es war auch interessant, über neue Wege in der Rechtsprechung Richtung Prävention und nicht nur Bestrafung des schon Geschehenen zu erfahren. Übrigens, seit seiner Suspendierung in Spanien arbeitet Garzón für den Chefankläger des Gerichtshofs als Berater. Er verfügt als spanischer Richter über viel Erfahrung in internationalen Fällen, weltweite Bekanntheit hat ihm die Verhaftung des chilenischen Diktators Pinochet eingebracht, aber auch andere Fälle wie die Verbrechen aus der Zeit der argentinischen Diktatur sind dank seiner Tätigkeit vor Gericht gekommen.

Warum ist es so wichtig, Verbrechen gegen Menschlichkeit überall auf der Welt zu verfolgen, auch wenn sie ganz weit weg passieren und im ersten Moment keinen direkten Bezug zu uns persönlich haben? Solche Verbrechen, meint der Untersuchungsrichter Garzón, fügen uns allen in unserer Eigenschaft als Menschen Schaden zu, egal wie weit entfernt die Tatorte sein mögen. Solche Verbrechen müssen untersucht und wenn bewiesen, bestraft werden, weil kein Volk auf Leichenbergen gegründet werden kann. Und weil die Opfer unsere Achtung und würdevollen Umgang verdienen.

Ob diese auf die Zukunft gerichteten Maßnahmen irgendwann noch nachträglich auf die Taten der Vergangenheit übertragen werden können – wie beispielsweise im Fall Spaniens – ist heute noch fraglich. Die Hoffnung in dieser Hinsicht kann man jedoch nicht ganz verlieren. Das Ende eines grandiosen spanischen Buches von Jaume Cabré „ Die Stimmen des Flusses“, das sich gerade diesem Thema widmet, ist sehr düster. Genauso wie das – hoffentlich vorläufige – Ende der Berufstätigkeit eines hervorragenden und bei der erfolgreichen „Jagd auf Verbrecher“ sehr verdienten Richters. Aber vielleicht ist das letzte Wort in den Auseinandersetzungen noch nicht gefallen. Garzón selbst scheint diese optimistische Meinung zu teilen und findet seine Position noch nicht ganz verloren. Bei der Beschreibung seiner Lage bediente er sich eines alten spanischen Sprichworts: „Nichts kann so schlecht sein, dass es für etwas nicht gut sein könnte“. Das Publikum war für den Vortrag dankbar. Und die Stärkung der Morals? Die geschah während dieser hoch spannenden und lehrreichen Veranstaltung einfach nebenbei, Schiller wäre begeistert gewesen.

Erschienen in MOE-Kultur-Newsletter, Ausgabe 76